Eine insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung verlangt eine Fortbestehensprognose, was eine Zukunftsschau (Prognose) impliziert. Die Zukunftsaussichten sind ein wesentlicher Aspekt der Lage des Unternehmens. Sie liegen jeglicher Planung zugrunde, ermöglichen die Vermittlung eines getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und sind somit – ausgehend von den Rechnungslegungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften – ein integraler Bestandteil des laufenden Geschäftsbetriebs.