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10.2 Verpflichtung zur Führung des Rechnungswesens und Planung

Jaufer4. AuflMärz 2022

Für die weiteren Ausführungen ist es notwendig, vorweg die Pflicht zur Führung eines betrieblichen Rechnungswesens zu erörtern. Dieses ist die betriebswirtschaftliche Basis für die Früherkennung des Sanierungsbedarfs und damit für die Abwehr von Unternehmenskrisen.

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