Die im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht vorgegebenen Berichts- und Kontrollinstrumente zur Erkennung von Unternehmenskrisen dienen primär der Absicherung des Unternehmensfortbestands und damit der Insolvenzprophylaxe. Daneben fungieren sie auch als Steuerungsinstrumente zur Erzielung des wirtschaftlichen Erfolgs und stehen in engem Zusammenhang mit der Ausgestaltung und Leistungsfähigkeit des betrieblichen Rechnungswesens, welches idZ besonders bezüglich seiner Zukunftsorientierung und seiner Qualifikation als Fortbestandsprüfung zu beurteilen ist. Die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften und Berichtspflichten geben der Unternehmensleitung Anlass zur Erstellung einer Prognose, wobei es sich – qualitativ betrachtet – um eine Fortbestehensprognose iSd Insolvenzrechts handeln kann; dadurch wird eine laufende Kontrolle des Unternehmensfortbestands gewährleistet.