9.6.1 Voraussetzungen
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK)1257 spielt insb für jene Unternehmen eine Rolle, die im Prime Market der Wiener Börse notieren, da diese zur Zulassung eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des ÖCGK abzugeben und einen Corporate-Governance-Bericht zu erstellen haben.1258 Eine Orientierung an den Regeln wird aber auch nichtbörsenotierten Aktiengesellschaften empfohlen, soweit die Regeln auf diese anwendbar sind.