9.5.1 Verschmelzungsrichtungen
Bei der Verschmelzung – also der Fusion zweier Rechtsträger (Kapitalgesellschaften) – sind drei Fallkonstellationen (Verschmelzungsrichtungen) möglich:
Down-stream:Die Muttergesellschaft (als übertragende Gesellschaft) wird auf die Tochtergesellschaft (als übernehmende Gesellschaft) übertragen.