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9.5 Verschmelzung von Krisenunternehmen – Umgründungsrechtliche Insolvenzvorkehr

Jaufer4. AuflMärz 2022

9.5.1 Verschmelzungsrichtungen

Bei der Verschmelzung – also der Fusion zweier Rechtsträger (Kapitalgesellschaften) – sind drei Fallkonstellationen (Verschmelzungsrichtungen) möglich:

Down-stream:

Die Muttergesellschaft (als übertragende Gesellschaft) wird auf die Tochtergesellschaft (als übernehmende Gesellschaft) übertragen.

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