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9.1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Jaufer4. AuflMärz 2022

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Bereitschaft der Gläubiger – dritte Personen oder aber die geschädigte Gesellschaft selbst – zur strafrechtlichen Verfolgung von Managerfehlleistungen insb im Gefolge von Unternehmenskrisen steigt; dies wird durch einen massiven Anstieg von Wirtschaftsstrafdelikten in der Wirtschaftskriminalstatistik belegt, wonach besonders die Schwere der Tathandlungen und die daraus folgenden Vermögensschäden stark zugenommen haben. In der einschlägigen Wirtschaftspresse war dazu sogar zu lesen: „Vorstände begreifen nur langsam, dass das Problem künftig nicht ‚Haftung‘, sondern ‚Haft‘ heißen wird11101110 Preuschl, BAWAG reloaded – der neue Trend im Strafrecht, Wirtschaftsblatt 04.03.2010.. Im Ergebnis kann diese Form des Einstehen-Müssens viel schwerwiegender sein, weil

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Haft droht, die bei den Wirtschaftsdelikten, wie etwa Betrug oder Untreue, eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedeuten kann.11111111Entnommen aus Jaufer/Gärtner, Aufsichtsrat aktuell 2008, H 4, 4.

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