Neben den allgemein-zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen, welche für Geschäftsleitende, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter von Relevanz sind, drohen für sorgfalts- bzw pflichtwidriges Handeln auch strafrechtliche und spezielle, dem Gläubigerschutz dienende Konsequenzen, die an dieser Stelle auszugsweise dargelegt werden. Da eine abschließende Behandlung nicht erfolgen kann, wird in den Folgeabschnitten auf einschlägige Lit verwiesen. Nachstehend werden die folgenden Rechtsmaterien behandelt: