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7. Krisenverantwortung des Aufsichtsrats

Jaufer4. AuflMärz 2022

Neben der Geschäftsführung bzw dem Vorstand einer Körperschaft trifft auch den AR und seine einzelnen Mitglieder eine besondere Verantwortung in der Unternehmenskrise. Diese Krisenverantwortung leitet sich insb aus dem gesetzlich festgelegten Aufgabenkatalog, der vom AR zu erfüllen ist, ab.

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