Die ordnungsgemäße Unternehmensführung als eine der Hauptpflichten der Geschäftsführung/des Vorstands setzt ein entsprechend organisiertes Unternehmen voraus, damit sich der Geschäftsführer stets über betriebswirtschaftlich relevante Daten, wie Rentabilität und Liquidität, Gewissheit verschaffen kann und über Fehlentwicklungen informiert ist.882 Damit dieses Ziel erreicht werden kann, gibt das Gesetz besondere Regeln vor, deren Einhaltung ein rechtzeitiges Erkennen von krisenhaften Faktoren gewährleisten Seite 220soll: Dies sind die sog Insolvenzprophylaxebestimmungen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.