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6.5 Haftungsfolgen bei Verletzung der Insolvenzprophylaxebestimmungen

Jaufer4. AuflMärz 2022

Die ordnungsgemäße Unternehmensführung als eine der Hauptpflichten der Geschäftsführung/des Vorstands setzt ein entsprechend organisiertes Unternehmen voraus, damit sich der Geschäftsführer stets über betriebswirtschaftlich relevante Daten, wie Rentabilität und Liquidität, Gewissheit verschaffen kann und über Fehlentwicklungen informiert ist.882882Vgl OGH 1 Ob 545/80 = SZ 53/53; 3 Ob 521/84 = GesRZ 1986, 97; 8 Ob 624/88 = SZ 63/124; 3 Ob 34/97i = SZ 71/108; 3 Ob 287/02f = SZ 2003/133; Koppensteiner/Rüffler 3 § 25 Rz 10. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, gibt das Gesetz besondere Regeln vor, deren Einhaltung ein rechtzeitiges Erkennen von krisenhaften Faktoren gewährleisten

Seite 220

soll: Dies sind die sog Insolvenzprophylaxebestimmungen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.

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