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6.2 Handlungspflicht ab Kenntnis der Insolvenz

Jaufer4. AuflMärz 2022

Die Unternehmensleitung trifft ab Kenntnis der Insolvenz besondere Handlungspflichten, die in der Insolvenzordnung (IO), aber auch im Gesellschaftsrecht (GmbHG bzw AktG) festgelegt sind.

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