Die Unternehmensleitung trifft ab Kenntnis der Insolvenz besondere Handlungspflichten, die in der Insolvenzordnung (IO), aber auch im Gesellschaftsrecht (GmbHG bzw AktG) festgelegt sind.
Die Unternehmensleitung trifft ab Kenntnis der Insolvenz besondere Handlungspflichten, die in der Insolvenzordnung (IO), aber auch im Gesellschaftsrecht (GmbHG bzw AktG) festgelegt sind.