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6.1 Haftungsrechtliche Verantwortung außerhalb der Insolvenz

Jaufer4. AuflMärz 2022

Die Unternehmensleitung – Vorstandsmitglieder bei der AG bzw Geschäftsführer bei der GmbH – trifft eine umfassende Verantwortung – insb in der Unternehmenskrise – die sich in konkreten präventiven Aufgaben widerspiegelt und eine Pflicht zur rechtzeitigen Sanierung des Unternehmens auferlegt, deren schuldhafte Verletzung eine Haftungsinanspruchnahme zur Folge haben kann.

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