Die Unternehmensleitung – Vorstandsmitglieder bei der AG bzw Geschäftsführer bei der GmbH – trifft eine umfassende Verantwortung – insb in der Unternehmenskrise – die sich in konkreten präventiven Aufgaben widerspiegelt und eine Pflicht zur rechtzeitigen Sanierung des Unternehmens auferlegt, deren schuldhafte Verletzung eine Haftungsinanspruchnahme zur Folge haben kann.