Die (Unternehmens-)Krise wird als Bedrohung, Gefährdung und Schädigung des Unternehmensbestands verstanden25, die entweder mit der Sanierung überwunden wird oder im Zusammenbruch endet.26 Die Unternehmenskrise wird auch als eine ungewollte Situation, in der die Existenz des Unternehmens bedroht ist, definiert.27 Die Bedrohung des Unternehmens konkretisiert sich in den Insolvenzantragspflichten. Nach Eintritt der Insolvenzgründe bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens besteht die eingetretene Krise fort.28 Die im Begriff Krise enthaltene Chance zur positiven Wende ist vielmehr wesensbestimmend für den Begriff der Unternehmenskrise.29