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2.3 GmbH & Co KG

Jaufer4. AuflMärz 2022

Die Kommanditgesellschaft (KG) zählt zu den Personengesellschaften und besteht aus zumindest einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem Gesellschafter mit bloß beschränkter Haftung (Kommanditist). Tritt zB eine GmbH in die Rolle des einzigen Komplementärs einer KG, so entsteht eine Gesellschaft, in der keine natürliche Person unbeschränkt haftet und demnach nur ein beschränkter Haftungsfonds für Gläubiger vorhanden ist. Aufgrund dieser Nähe zu den Kapitalgesellschaften wird die GmbH & Co KG in vielen Fällen auch wie eine solche behandelt.2424Vgl Gurmann, Grundzüge des Gesellschafts- und Insolvenzrechts2, 56.

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