Bezieht eine KöR eine Lieferung von einem ausländischen Unternehmer, muss unterschieden werden, ob sie den Gegenstand aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder aus dem Drittland bezieht. Bezieht sie eine Lieferung aus einem anderen Mitgliedstaat, gilt die Binnenmarktregelung (vgl dazu ausführlich Rz 761 ff).