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9.1. Lieferungen ausländischer Unternehmer (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

739
Bezieht eine KöR eine Lieferung von einem ausländischen Unternehmer, muss unterschieden werden, ob sie den Gegenstand aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder aus dem Drittland bezieht. Bezieht sie eine Lieferung aus einem anderen Mitgliedstaat, gilt die Binnenmarktregelung (vgl dazu ausführlich Rz 761 ff).

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