Die nachstehenden Ausführungen betreffen umsatzsteuerliche Rechtsfragen, die für eine KöR auftreten, wenn sie Leistungen von ausländischen Unternehmern bezieht. Als ausländische Unternehmer gelten Unternehmer, die im Inland weder Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, noch eine Betriebsstätte haben.