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6.5. Die unechte Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG) (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

6.5.1. Anwendungsbereich der unechten Steuerbefreiung

627
Mit dem UStG 1994 wurde eine spezielle unechte Steuerbefreiung für Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken eingeführt

Seite 241

(§ 6 Abs 1 Z 16 UStG). Ausgenommen von der unechten Befreiung und daher in jedem Fall steuerpflichtig sind weiterhin:

Vermietung zu Wohnzwecken,

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