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Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts, Achatz/Mang/Lindinger
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6.5. Die unechte Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG) (Achatz/Mang/Lindinger)
Achatz/Mang/Lindinger
3. Aufl
April 2014
Inhalt
6.5.1. Anwendungsbereich der unechten Steuerbefreiung
6.5.2. Optionsmöglichkeit des Grundstücksvermieters
6.5.3. Nutzung von Sport- und Freizeitanlagen
6.5.1. Anwendungsbereich der unechten Steuerbefreiung
Achatz/Mang/Lindinger
, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts
3
(2014) Rz 627
627
Mit dem UStG 1994 wurde eine spezielle unechte Steuerbefreiung für Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken eingeführt
<i>Achatz/Mang/Lindinger</i>, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts<sup>Aufl. 3</sup> (2014), Seite 241
Seite 241
(§ 6 Abs 1 Z 16 UStG). Ausgenommen von der unechten Befreiung und daher in jedem Fall steuerpflichtig sind weiterhin:
Vermietung zu Wohnzwecken,
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