vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6.2. Die unechte Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG für schulische Einrichtungen (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

601
Nach § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG sind die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen von der USt unecht befreit, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienender Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Die Befreiung bezieht sich auch auf die mit diesen Leistungen eng verbundenen Umsätzen wie zB die Zurverfügungstellung von Unterrichtsmaterial (vgl BMF 17.4.1997, ÖStZ 1997, 267).

Seite 233

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!