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2.7. Grundzüge der Einkommensermittlung für Betriebe gewerblicher Art (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

2.7.1. Grundsätze

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BgA sind nach § 1 Abs 2 Z 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Für unbeschränkt Steuerpflichtige ist der KSt das innerhalb eines Kalenderjahres bezogene Einkommen zugrundezulegen (§ 7 Abs 1 KStG). Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich von Verlusten (§ 7 Abs 2 KStG).

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