Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts3 (2014) Rz 157157
Das KStG 1988 enthält in § 5 Steuerbefreiungen, die für KöR bzw für ihre BgA von Bedeutung sein können. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die Befreiung für