Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts3 (2014) Rz 6161
Nach § 2 Abs 1 KStG 1988 ist BgA einer KöR jede Einrichtung, diewirtschaftlich selbständig ist undausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und