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3.6. Beendigung des Geschmacksmusterschutzes (Horn/Grünwald)

Horn/Grünwald1. AuflJänner 2015

3.6.1. Allgemeines

Neben dem Zeitablauf der Schutzdauer (vgl § 6 MuSchG sowie oben 3.3.6.) kann der Geschmacksmusterschutz auch durch Verzicht, Nichtigerklärung oder Aberkennung enden.656656Vgl dazu auch Grünwald/Hauser, Privates Wirtschaftsrecht5, Rz 1090 ff; Gratzl, Grundriss, 47 f; Fehringer, in Fehringer (Hrsg), Verträge über Immaterialgüterrechte, 52.

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