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A. List (Boscheinen-Duursma/Wiesinger)

Boscheinen-Duursma/Wiesinger2. AuflAugust 2019

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List ist die rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung;11461146OGH SZ 12/103; 22.10.2009, 3 Ob 111/09h; siehe zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit insbesondere nach § 255 AktG Althuber/Ch. Huber, Falschauskünfte und Geschäftslagetäuschung beim Unternehmens- und Anteilskauf, in Althuber/Schopper, Unternehmenskauf I2 869 ff. grobe Fahrlässigkeit reicht nicht.11471147 Rummel in Rummel/Lukas4 § 870 ABGB Rz 3. Eine Unterscheidung nach Art des Irrtums erfolgt nicht; auch ein bloßer Motivirrtum kann eine Anfechtung rechtfertigen.11481148 Rummel in Rummel/Lukas4 § 870 ABGB Rz 4; OGH JBl 1990, 175. Das Verhalten des Täuschenden und der daraus resultierende Irrtum des Gegners muss für den Vertragsabschluss kausal sein.11491149 Rummel in Rummel/Lukas4 § 870 ABGB Rz 4.

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