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B. Gewährleistungsfrist und Rügeobliegenheit (Boscheinen-Duursma/Wiesinger)

Boscheinen-Duursma/Wiesinger2. AuflAugust 2019

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Beim Unternehmenskauf ieS ist ein Unternehmen hinsichtlich der Gewährleistungsfrist nach verbreiteter Ansicht als unbewegliche Sache zu behandeln.10421042 Reischauer in Rummel/Lukas4 § 933 ABGB Rz 29; Torggler/Hofmann, Absicherung gegen Leistungsstörungen – Gestaltungsmöglichkeiten, in Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe 71. Das gilt nicht bloß für lebende, sondern auch für vorübergehend stillgelegte Unternehmen: RZ 1935, 14; Reischauer in Rummel/Lukas4 § 933 ABGB Rz 29. Die Gewährleistungsfrist soll daher grundsätzlich 3 Jahre (§ 933 Abs 1 ABGB) betragen und zwar auch dann, wenn der Mangel des Unternehmens in der Mangelhaftigkeit einer zum Unternehmen gehörigen

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beweglichen Sache besteht (und dieser Mangel auf den Wert oder die Tauglichkeit des Unternehmens als Ganzes durchschlägt).10431043Vgl OGH SZ 68/152 = ecolex 1996, 15 (Puck) = EvBl 1996/8 = RdW 1996, 59 f; Heidinger, SWK 1996, B 77; Gschnitzer in Klang2 IV/1 551; Reischauer in Rummel/Lukas4 § 933 ABGB Rz 29; Reich-Rohrwig/Thiery, Gewährleistungsfragen beim Anteilskauf, ecolex 1991, 92; aA unter Hinweis auf die damals in Österreich noch fehlende gesicherte Rsp und die andere Ansicht des BGH Löber, Zivilrechtliche Aspekte von Mergers and Acquisitions, AnwBl 1992, 530 f. Diese Frist wird von Teilen der Lehre10441044 Wilhelm, Zur Gewährleistung beim Kauf eines Unternehmensteils, RdW 1985, 267; Reischauer in Rummel/Lukas4 § 933 ABGB Rz 33. auch für den Beteiligungskauf bejaht. Reich-Rohrwig/Thiery haben allerdings schon zum alten Gewährleistungsrecht (vor dem GewRÄG 2001) vertreten, dass eine solche Gleichbehandlung nur hinsichtlich jener Mängel sachgerecht sei, die das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen selbst betreffen; bei Rechtsmängeln des Anteils gelte hingegen die (nach früherer Rechtslage geltende) kurze 6-monatige Gewährleistungsfrist.10451045 Reich-Rohrwig/Thiery, Gewährleistungsfragen beim Anteilskauf, ecolex 1991, 92; zustimmend auch Binder in Schwimann/Kodek4 § 933 ABGB Rz 8; Puck, Die Gewährleistung bei Unternehmens- und Anteilskauf, in Nemec/Reicheneder 275; Torggler/Hofmann, Absicherung gegen Leistungsstörungen – Gestaltungsmöglichkeiten, in Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe 71. Von der überwiegenden jüngeren Lehre wird beim Unternehmenskauf aufgrund der Verlängerung der Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen durch das GewRÄG 2001 auf 2 Jahre die Zuordnung zur Frist für unbewegliche Sachen mit Recht abgelehnt.10461046 Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth, Gesellschaftsrecht Rz 2518, FN 962 (vor dem Hintergrund der Rechtslage vor dem GewRÄG 2001 noch tendenziell anders Kepplinger/Duursma, Gewährleistung beim Unternehmenskauf, ZfRV 2001, 93, FN 99); P. Bydlinski in KBB5 § 933 ABGB Rz 2; Ofner in Schwimann/Kodek4 § 933 ABGB Rz 6; Zöchling-Jud in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 § 933 Rz 5; im Ergebnis auch Flener, To guarantee or not to guarantee – That’s the question. Die Gewährleistung beim Unternehmenskauf, in Polster-Grüll/Zöchling/Kranebitter, Handbuch M&A 617 f; aA Wahl, Auswirkungen des UGB auf M&A Transaktionen, in Polster-Grüll/Zöchling/Kranebitter, Handbuch M&A 495; skeptisch Röper, Share Purchase Agreement 23; offenlassend I. Welser/Siegwart, Die praktische Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Unternehmens- und Anteilskaufverträgen, in Althuber/Schopper, Unternehmenskauf I2 138 f Rz 64.

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