Stellt sich die Ungültigkeit des Garantievertrages heraus, so kann die Bank die von ihr dem Begünstigten erbrachte Leistung zurückfordern 607, da sie etwas geleistet hat, ohne hiezu verpflichtet zu sein. Der Rückforderungsanspruch beruht allein auf dem Mangel des Rechtsgrundes im Verhältnis zwischen Garant und Begünstigtem und ist daher unabhängig davon, ob dem Begünstigten nach dem Valutaverhältnis ein Anspruch auf eine derartige Leistung zusteht oder nicht608.