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A. Mängel im Verhältnis zwischen Garant und Begünstigtem (Koziol - unter Mitarbeit von Michael Potyka)

Koziol2. AuflDezember 2008

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Stellt sich die Ungültigkeit des Garantievertrages heraus, so kann die Bank die von ihr dem Begünstigten erbrachte Leistung zurückfordern 607607 Canaris, BVR3 Rz 1145; Koziol, Garantievertrag 82; OGH 9 Ob 97/04m in ÖBA 2005, 899., da sie etwas geleistet hat, ohne hiezu verpflichtet zu sein. Der Rückforderungsanspruch beruht allein auf dem Mangel des Rechtsgrundes im Verhältnis zwischen Garant und Begünstigtem und ist daher unabhängig davon, ob dem Begünstigten nach dem Valutaverhältnis ein Anspruch auf eine derartige Leistung zusteht oder nicht608608Dies wird auch für die Bürgschaft trotz deren Akzessorietät vertreten; siehe Koziol, ZBB 1989, 17, 20 mwN..

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