Die Bestätigung der Garantie durch eine Bank im Lande des Begünstigten soll diesem einen im Inland durchsetzbaren Anspruch verschaffen: Die Zahlungsverpflichtung der Zweitbank soll jener der Erstbank entsprechen und zu dieser hinzutreten. Es stellt sich die Frage, was unter dieser Bestätigung zu verstehen ist und auf welche Weise durch sie eine – abstrakte – Verpflichtung der Zweitbank gegenüber dem Begünstigten geschaffen werden kann. Nicht gangbar ist in Österreich der Weg, ein abstraktes Schuldversprechen anzunehmen, da dieses unserem Recht unbekannt ist.