1. Das Verhältnis zwischen dem Begünstigten und der zweiten Bank
Koziol in Apathy/Iro/Koziol (Hrsg), Österreichisches Bankvertragsrecht2 (2008) A. Einschaltung einer Avis-Bank Rz 3/1333/133
Die Avis-Bank, die regelmäßig ihren Sitz im Land des Begünstigten hat, trifft bloß die Aufgabe, die Eröffnung der Garantie dem Begünstigten anzuzeigen; sie übernimmt jedoch selbst keine Zahlungsverpflichtung.