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H. Die Beendigung der Garantie (Koziol - unter Mitarbeit von Michael Potyka)

Koziol2. AuflDezember 2008

1. Befristung und Bedingung

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Bankgarantien sind regelmäßig befristet: Die Inanspruchnahme kann nur bis zu einem bestimmten Termin erfolgen (hiezu Rz 3/92). Es ist allerdings zu beachten, dass nach dem Recht mancher Staaten die Beisetzung eines Endtermins nicht oder nur eingeschränkt zulässig ist476476 Pleyer, WM Sonderbeilage 2/1973, 17..

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