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B. Auswirkungen der Garantieerstellung auf das Valutaverhältnis (Koziol - unter Mitarbeit von Michael Potyka)

Koziol2. AuflDezember 2008

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Die Garantie wird sicherungshalber erstellt und nicht wie das Akkreditiv zahlungshalber170170Oben Rz 3/50 f und oben Rz 1/23.. Daraus ergibt sich, dass der Begünstigte seine Ansprüche aus dem Valutaverhältnis weiterhin primär geltend machen kann und soll; er hat nicht zuerst die Garantie in Anspruch zu nehmen. Die Ansprüche aus Garantien sind daher so wie jene aus Bürgschaften nur subsidiär.

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