Die Garantie wird sicherungshalber erstellt und nicht wie das Akkreditiv zahlungshalber170. Daraus ergibt sich, dass der Begünstigte seine Ansprüche aus dem Valutaverhältnis weiterhin primär geltend machen kann und soll; er hat nicht zuerst die Garantie in Anspruch zu nehmen. Die Ansprüche aus Garantien sind daher so wie jene aus Bürgschaften nur subsidiär.