Keine Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung der Bankgarantie von den unselbständigen Garantien, die zwischen den Parteien des Grundverhältnisses, also etwa zwischen Verkäufer und Käufer, begründet werden67. Bedeutsam ist hingegen die Grenzziehung gegenüber der Bürgschaft, dem Kreditauftrag, dem Versicherungsvertrag und dem Akkreditiv.