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B. Arten der Bankgarantien3030 Auhagen, Garantie 3 ff; Dohm, Bankgarantien Rz 15 ff; von Westphalen in von Westphalen/Jud, Bankgarantie 11 ff; Zahn/Ehrlich/Neumann, Zahlung Rz 9/44 ff. (Koziol - unter Mitarbeit von Michael Potyka)

Koziol2. AuflDezember 2008

1. Die Einteilung nach dem Gegenstand der Sicherung

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Da es bei den Bankgarantien stets um die Sicherung des Erhaltes von Leistungen Dritter geht, können im Wesentlichen zwei Arten unterschieden werden: Garantien, die der Sicherung von Geldleistungen dienen, und Garantien zur Sicherung anderer Leistungen, insbesondere der vertragstypischen Leistungen, wie Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen3131Dies deckt sich weitgehend mit der Einteilung von Zahn/Ehrlich/Neumann, Zahlung Rz 9/45 und 9/58 in Garantien im Auftrag des Verkäufers und im Auftrag des Käufers. Das Abstellen auf den Verkäufer ist jedoch zu eng, da neben dem Kauf auch alle anderen Vertragstypen erfasst werden müssen.. In der Praxis haben sich einige Arten herausgebildet, die die Haftung für häufiger auftretende Risikobereiche erfassen, insbesondere die Bietungsgarantie, die Anzahlungsgarantie, die Erfüllungsgarantie und die Haftrücklassgarantie.

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