Da es bei den Bankgarantien stets um die Sicherung des Erhaltes von Leistungen Dritter geht, können im Wesentlichen zwei Arten unterschieden werden: Garantien, die der Sicherung von
Geldleistungen dienen, und Garantien zur Sicherung
anderer Leistungen, insbesondere der vertragstypischen Leistungen, wie Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen. In der Praxis haben sich einige Arten herausgebildet, die die Haftung für häufiger auftretende Risikobereiche erfassen, insbesondere die Bietungsgarantie, die Anzahlungsgarantie, die Erfüllungsgarantie und die Haftrücklassgarantie.