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V. Das Verhältnis Inkassobank – Bezogener (Käufer) (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Durch den der Inkassobank erteilten Inkassoauftrag entsteht zwischen dieser und dem Bezogenen noch keine Rechtsbeziehung182182OGH 6 Ob 619/91 in ÖBA 1992, 1035 mit Anm von Avancini; Canaris, BVR3 Rz 1098; Schlegelberger/Hefermehl Rz 271; Hoeren/Florian, Rechtsfragen Rz 172; Nielsen in BankR-HB § 119 Rz 8; Schinnerer/Avancini III 147.. Die Inkassobank begründet aber mit der Aufforderung, die vorliegenden Dokumente zu beheben und zu honorieren, einen rechtsgeschäftlichen Kontakt zu dem Bezogenen, aus dem sich Sorgfaltspflichten ergeben können183183Im Weiteren kann es dann aber doch auch zu Rechtsgeschäften kommen, wie etwa bei der Einzahlung des Inkassobetrags und bei der Übertragung von Inkassodokumenten.. Aus den ERI selbst ergeben sich keine Sorgfaltspflichten der Inkassobank gegenüber dem Bezogenen184184 Avancini in BVR1 I Rz 5/46; vgl aber Schinnerer, ÖBA 1982, 441., da ohne rechtsgeschäftliche Beziehung auch eine Geltung der ERI im Verhältnis Inkassobank – Bezogener nicht vereinbart sein kann.

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