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VI. Anhang: ERI 522194194Abgedruckt mit freundlicher Genehmigung der ICC Austria. (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

Einheitliche Richtlinien für Inkassi, 1995

A. Allgemeine Regeln und Begriffbestimmungen

Artikel 1.
Anwendbarkeit der ERI 522

Die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi, Revision 1995, ICC-Publikation 522, gelten für alle Inkassi wie in Artikel 2 definiert, soweit sie in den Text eines „Inkassoauftrags“ gemäß Artikel 4 einbezogen sind und sind für alle Beteiligten bindend, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen worden sind oder nicht nationale, staatliche oder örtliche Gesetze und/oder Verordnungen entgegenstehen, von denen nicht abgewichen werden darf.

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