vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Pflichten der Inkassobank (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1. Prüfung des Inkassoauftrags

2/30
Die Inkassobank hat hinsichtlich des ihr erteilten Auftrags nur eine begrenzte Prüfungspflicht, die grundsätzlich jener der Einreicherbank entspricht (siehe Rz 2/16). Zur Beratung ist sie der Einreicherbank nicht verpflichtet, aber auch nicht dem Bezogenen. Diesen zu beraten sollte sie sich überhaupt enthalten; auch wenn sie sonst seine Hausbank ist, ist sie bei der Durchführung des Inkassos im Auftrag der Einreicherbank tätig und sie hat dabei vorrangig deren Interessen und die Interessen des Verkäufers zu wahren. Eine Beratung des Bezogenen könnte zu Interessenkonflikten führen132132 Nielsen, Inkassogeschäft 31 hält eine Beratung des Bezogenen für rechtlich unzulässig; nach Canaris, BVR3 Rz 1098 kann die Inkassobank eine Beratung zwar übernehmen, doch sei dies „wenig ratsam“. Vgl auch Zahn/Ehrlich/Neumann, Zahlung Rz 3/18..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!