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C. Pflichten des Inkassoauftraggebers (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Für ihre Tätigkeit hat die Einreicherbank Anspruch auf Provision (§ 354 Abs 1 UGB, § 1004 ABGB). Deren Höhe wird durch die für das Inkassogeschäft am Sitz der Einreicherbank (ihrer beauftragten Niederlassung) üblichen Sätze bestimmt. Eine abweichende Vereinbarung geht vor.

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