Im einfachsten Fall sind am Inkasso drei Personen beteiligt: Der Gläubiger, der eine Bank mit der Bearbeitung des Inkassos betraut (Inkassoauftraggeber 6, Auftraggeber, principal, auch Einreicher); die mit dem Inkasso beauftragte Bank (Einreicherbank; remitting bank; Art 3 lit a ii ERI 522); der Schuldner, von dem die Bank die Forderung gegen bestimmte Dokumente einziehen soll (Bezogener, drawee)7.