Inkasso in einem weiteren Sinn ist der Einzug von Forderungen. Das bankmäßige Inkassogeschäft ist eine Erscheinungsform der bargeldlosen Zahlungsabwicklung im Außenhandel; es hat den Einzug von Forderungen zum Gegenstand, die gegen Vorlage von Dokumenten zahlbar sind1. Die von der IHK vor allem für das internationale Inkassogeschäft aufgestellten, aber entsprechend der Parteienvereinbarung auch bei reinen Inlandsinkassi anwendbaren „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“, Fassung 1995 (ERI 522; unten Rz 2/7), umschreiben in Art 2 lit a das Inkasso als die Bearbeitung von dort noch näher definierten Dokumenten durch Banken in Übereinstimmung mit erhaltenen Weisungen, um