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A. Umschreibung des Dokumenteninkassos (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Inkasso in einem weiteren Sinn ist der Einzug von Forderungen. Das bankmäßige Inkassogeschäft ist eine Erscheinungsform der bargeldlosen Zahlungsabwicklung im Außenhandel; es hat den Einzug von Forderungen zum Gegenstand, die gegen Vorlage von Dokumenten zahlbar sind11 Avancini in BVR1 I Rz 5/2; Einsele, BankR § 6 Rz 85; Ebenroth/Boujong/Joost/Hakenberg, Handelsgesetzbuch II (2001) BankR II Rz II 433; Heymann/Horn, Handelsgesetzbuch2 IV (2005) Anh § 372 Bankgeschäfte Rz VI/1; Nielsen in BankR-HB § 119 Rz 1; Zahn/Ehrlich/Neumann, Zahlung Rz 3/1.. Die von der IHK vor allem für das internationale Inkassogeschäft aufgestellten, aber entsprechend der Parteienvereinbarung auch bei reinen Inlandsinkassi anwendbaren „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“, Fassung 1995 (ERI 522; unten Rz 2/7), umschreiben in Art 2 lit a das Inkasso als die Bearbeitung von dort noch näher definierten Dokumenten durch Banken in Übereinstimmung mit erhaltenen Weisungen, um

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