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IX. Insolvenz eines Beteiligten am Akkreditivgeschäft (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Gemäß § 82 Abs 1 BWG kann über das Vermögen eines Kreditinstituts ein Ausgleichsverfahren nicht eröffnet werden. Daher stellt sich auch das Problem eines Ausgleichs insbesondere der eröffnenden Bank für die weitere Betrachtung nicht.



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