vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Haftung der eröffnenden Bank gegenüber ihrem Auftraggeber für eine Zweitbank (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1/196
Die Haftung der eröffnenden Bank für Schäden infolge fehlerhafter Ausführung des Auftrags richtet sich danach, ob die Zweitbank als ihre Erfüllungsgehilfin oder aber als Substitutin eingeschaltet ist776776Zur Abgrenzung s OGH 7 Ob 282/06 f in ÖBA 2007, 903 mit Anm von Apathy; Iro in BVR2 I Rz 1/93; Koziol in Iro/Koziol, ABB Z 8 Rz 3., oder ob ihre Aufgabe nur darin besteht, im eigenen Namen eine Zweitbank mit einer Geschäftsbesorgung zu beauftragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!