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C. Einschaltung einer bestätigenden Bank (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Die ERA sehen vor, dass ein Akkreditiv durch eine andere Bank aufgrund Ermächtigung oder im Auftrag der eröffnenden Bank „bestätigt“ werden kann. Diese Bestätigung bedeutet eine zusätzliche, selbständige und unwiderrufliche Verpflichtung der bestätigenden Bank neben derjenigen der eröffnenden Bank, eine konforme Dokumentenvorlage zu honorieren oder negoziieren (Art 2 und Art 8 lit b ERA 600). Sie verstärkt damit die Sicherheit, die der Begünstigte in einem Akkreditiv hat, dadurch, dass ihm nunmehr eine weitere Bank haftet, die überdies meist ihren Sitz in seinem Land hat, was eine Verfolgung des Anspruchs nicht unwesentlich erleichtert700700 Avancini in BVR1 II Rz 4/174; P. Bydlinski, ÖBA 2002, 682. Zur Bestätigung von Garantien s Koziol unten Rz 3/137 ff..

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