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I. Pfändung der Ansprüche aus dem Akkreditiv (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Gläubiger des Begünstigten können versuchen, auf dessen Ansprüche aus dem Akkreditiv exekutiv zu greifen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Honorierungsanspruch durch Dokumentenvorlage bereits unbedingt geworden ist oder ob die Bedingung mangels Dokumentenvorlage noch nicht eingetreten ist.

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