vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Einwendungen gegen die Inanspruchnahme (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1. Die grundsätzliche Unzulässigkeit von Einwendungen

1/119
Nach Art 4 lit a ERA 600 ist das Akkreditiv seiner Natur nach ein vom ihm zugrunde liegenden Kauf- oder anderen Vertrag (zwischen dem Auftraggeber und dem Begünstigten im Valutaverhältnis) getrenntes Geschäft491491Vgl OGH 1 Ob 554/94 in ÖBA 1996, 64 mit Anm von Avancini = SZ 67/111.. Ebenso ist es unabhängig von der Beziehung des Auftraggebers zur eröffnenden Bank (Deckungsverhältnis). Weder kann die Bank ihre Verpflichtung zu honorieren oder negoziieren mit Bezug auf Deckungs- oder Valutaverhältnis bestreiten, noch kann sich der Begünstigte auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Banken oder zwischen dem Akkreditivauftraggeber und der eröffnenden Bank berufen. Diese Abstraktheit des Akkreditivs hat – nach den gesetzlichen Regeln zur angenommenen Anweisung – zur Folge, dass Einwendungen aus anderen Rechtsverhältnissen zwischen den Beteiligten von der eröffnenden Bank dem Begünstigten grundsätzlich nicht entgegengehalten werden können. Nur so kann das Akkreditiv – ähnlich wie die Bankgarantie (Rz 3/95) – seine Sicherungsfunktion gegenüber dem Begünstigten erfüllen, indem dieser zunächst jedenfalls Zahlung erhält und der Streit über die Berechtigung seiner Ansprüche aus dem Grundgeschäft erst im Rahmen eines Rückforderungsprozesses auszutragen ist, in welchem der Begünstigte dann die Beklagtenstellung hat492492Dazu Canaris, Einwendungsausschluss und Einwendungsdurchgriff bei Dokumentenakkreditiven und Außenhandelsgarantien, ÖBA 1987, 776. Der Rückforderungsprozess wird häufig im Heimatland des Begünstigten geführt werden müssen, wogegen ein Gläubiger, der auf kein Akkreditiv greifen kann, den Zahlungsanspruch gegen den Geschäftspartner nun seinerseits im Ausland verfolgen müsste (vgl auch Canaris, BVR3 Rz 917)..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!