vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Inhalt der Akkreditivverpflichtung (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1/70
Nach den ERA kann ein Akkreditiv Sichtzahlung, hinausgeschobene Zahlung, Akzeptleistung oder Negoziierung vorsehen (oben Rz 1/3 ff). Die Leistungen, zu denen sich eine eröffnende Bank dem Begünstigten gegenüber verpflichtet, sind in Art 7 lit a ERA 600 näher beschrieben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!