Für die
Auftragserteilung gelten die allgemeinen Regeln über den Vertragsschluss. IdR stellt der Auftraggeber den Antrag schriftlich unter Verwendung eines Formulars, doch ist die Schriftform nicht zwingend geboten. Akzeptiert die Bank einen mündlich erteilten Auftrag, so sollte sie auf eine schriftliche Bestätigung dringen. Die
Annahme des Auftrags durch die Bank ist formfrei und auch konkludent möglich. Solange gegenüber dem Begünstigten keine Verpflichtung der eröffnenden Bank entstanden ist, kann der Auftrag vom Auftraggeber widerrufen werden (§ 1020 ABGB; unten Rz 1/48).