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E. Rechtsgrundlagen des Akkreditivs (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1. Gesetzliche Regelungen

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Nur wenige Länder, wie insbesondere die USA6363Art 5 Uniform Commercial Codex (UCC); dazu MünchKommHGB/Nielsen ZahlungsV Rz H 5. Nähere Hinweise, auch auf gesetzliche Bestimmungen in anderen Ländern, bei Schütze, Dokumentenakkreditiv Rz 573 ff (noch ausführlicher ist die Darstellung in der Vorauflage); ferner Schütze/Fontane, Documentary Credit Law throughout the world (2001, Nachdruck 2003)., haben zum Akkreditiv besondere gesetzliche Regelungen getroffen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass das Akkreditiv, obwohl seine Wurzeln schon weit zurückreichen6464S etwa Krauß, Die Konformität der Dokumente im Akkreditivgeschäft (1990) 1 f mwN., seine weltweite Verbreitung erst im 20. Jahrhundert gefunden hat. Zum anderen hat wohl die Internationalität dieses Zahlungsinstruments nationale gesetzgeberische Aktivitäten gar nicht wünschenswert erscheinen lassen6565S auch Zahn/Ehrlich/Neumann, Zahlung Rz 1/2.. Denn das Akkreditivgeschäft verlangt detaillierte Regelungen, die international in gleicher Weise verstanden und angewendet werden6666 Nielsen in BankR-HB § 120 Rz 10.. So ist auch in Österreich das Akkreditiv nicht eigens gesetzlich geregelt; das Gleiche gilt für Deutschland und für die Schweiz. Die gesetzlichen Grundlagen für das Akkreditiv müssen daher in Österreich im allgemeinen Zivilrecht gesucht werden (dazu unten Rz 1/83 ff).

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