Nur wenige Länder, wie insbesondere die USA, haben zum Akkreditiv besondere gesetzliche Regelungen getroffen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass das Akkreditiv, obwohl seine Wurzeln schon weit zurückreichen, seine weltweite Verbreitung erst im 20. Jahrhundert gefunden hat. Zum anderen hat wohl die Internationalität dieses Zahlungsinstruments nationale gesetzgeberische Aktivitäten gar nicht wünschenswert erscheinen lassen. Denn das Akkreditivgeschäft verlangt detaillierte Regelungen, die international in gleicher Weise verstanden und angewendet werden. So ist auch in Österreich das
Akkreditiv nicht eigens gesetzlich geregelt; das Gleiche gilt für Deutschland und für die Schweiz. Die gesetzlichen Grundlagen für das Akkreditiv müssen daher in Österreich im allgemeinen Zivilrecht gesucht werden (dazu unten Rz 1/83 ff).