Das Akkreditiv dient im Allgemeinen zunächst und primär der
bargeldlosen Zahlungsabwicklung vor allem im Bereich des Außenhandels, gelegentlich aber auch im inländischen Geschäftsverkehr. Der Akkreditivauftraggeber leistet
im Wege über das Akkreditiv eine dem Begünstigten (im Valutaverhältnis) geschuldete Zahlung Zug um Zug gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente. Das Akkreditiv soll also dem Begünstigten, ähnlich wie eine Garantie, umgehend und verlässlich Liquidität verschaffen, entsprechend der Maxime: „Erst zahlen, dann prozessieren“ (dazu Rz 1/133; 3/8). Die Schuld gründet sich idR auf ein Warengeschäft oder/und eine Werkleistung, aber auch beliebige andere Verpflichtungen können über ein Akkreditiv beglichen werden.