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C. Wirtschaftliche Funktionen des Akkreditivs (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1. Zahlungsfunktion

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Das Akkreditiv dient im Allgemeinen zunächst und primär der bargeldlosen Zahlungsabwicklung vor allem im Bereich des Außenhandels, gelegentlich aber auch im inländischen Geschäftsverkehr4747Vgl etwa Canaris, BVR3 Rz 916.. Der Akkreditivauftraggeber leistet im Wege über das Akkreditiv eine dem Begünstigten (im Valutaverhältnis) geschuldete Zahlung Zug um Zug gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente4848Vgl auch OGH in SZ 52/163; 7 Ob 282/06 f in ÖBA 2007, 903 mit Anm von Apathy. . Das Akkreditiv soll also dem Begünstigten, ähnlich wie eine Garantie, umgehend und verlässlich Liquidität verschaffen4949 Nielsen in BankR-HB § 120 Rz 8: Liquiditätsfunktion., entsprechend der Maxime: „Erst zahlen, dann prozessieren“ (dazu Rz 1/133; 3/8). Die Schuld gründet sich idR auf ein Warengeschäft oder/und eine Werkleistung, aber auch beliebige andere Verpflichtungen können über ein Akkreditiv beglichen werden5050Ebenroth/Boujong/Joost/Hakenberg Rz II 488; Nielsen in BankR-HB § 120 Rz 1, 4; Schinnerer/Avancini III 28; Schütze, Dokumentenakkreditiv Rz 44..

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