Wollen Partner ihre Beziehung „auf die nächste Stufe heben“, so folgt oft eine Verlobung. Mit dem Eheverlöbnis geben sich zwei Personen verschiedenen Geschlechts das Versprechen, einander künftig heiraten zu wollen. Es ist mehr als eine bloße faktische Heiratsabsicht. Das Verlöbnis wird nach hA als familienrechtlicher Vorvertrag qualifiziert.86 Der Ehevertrag soll folgen.