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D. Beginn und Ende (Sagerer/Schiavon)

Sagerer/SchiavonAugust 2012

Auch der Beginn und das Ende einer Lebensgemeinschaft sind nur schwer festzumachen, kann diese doch formlos begründet und ebenso formlos wieder beendet werden.3636Vgl Kerschner/Wagner, Familienrecht2 (2010) Rz 17/3. Eine Registrierung, die das Entstehen einer Lebensgemeinschaft nach außen publik machen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würde, ist in Österreich derzeit nicht vorgesehen und von vielen Lebensgefährten wohl auch nicht gewünscht. Gerade die jederzeitige formlose Auflösbarkeit einer außerehelichen Lebensgemeinschaft stellt wahrscheinlich für viele den Anreiz gegenüber einer Eheschließung dar.

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