Auch kollektivvertragliche Verfallsfristen sind auf ihre Zulässigkeit hin nach den Bestimmungen des ABGB zu prüfen und sind nichtig, wenn sie die Geltendmachung eines Anspruchs übermäßig erschweren und somit sittenwidrig sind. Auch bei Verstößen gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen sind sie nichtig.
Im Folgenden werden einige wichtige kollektivvertragliche Verfallsbestimmungen erörtert.