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Ausländerbeschäftigung: Handbuch, Lindmayr
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zu § 66 NAG
Lindmayr
11. Aufl
Oktober 2012
Sozialdienstleistende
Lindmayr
, Handbuch zur Ausländerbeschäftigung
11
(2012) Rz 774
774
§ 66. (1) Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung für Sozialdienstleistende ausgestellt werden, wenn
sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen;
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