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zu § 41 Abs 5 FLAG

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

Auszug aus den Durchführungsrichtlinien zum FLAG

Letzte Aktualisierung: September 2010

Zu § 41

Zu § 41 Abs 5 FLAG

Anm der Autoren: Der Dienstgeberbeitrag wird gem dem Budgetbegleitgesetz 2016 von 4,5 % der Beitragsgrundlage

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